Peter Hauswirth ist gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Immobilienwesen.

Als Sachverständiger für Immobilienwesen richtet er sein Angebot einerseits an Gerichte und Behörden in Exekutionsverfahren (Ermittlung des Verkehrswertes einer Liegenschaft im Exekutionsverfahren) sowie an Masseverwalter, Notare und Steuerberater (Ermittlung des Verkehrswertes einer Liegenschaft im Insolvenzverfahren sowie zur Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage) sondern vor allem auch an Privatpersonen.

Gerade für Privatpersonen kann die Bewertung einer Immobilie von großer Bedeutung sein, um den objektiven Wert einer Immobilie zu ermitteln. Die Wertermittlung hat immer nach objektiven Kriterien zu erfolgen. Das Liegenschaftsbewertungsgesetz, welches die rechtliche Grundlage für eine Immobilienbewertung darstellt, verlangt, dass ein Sachverständiger den Wert ermittelt, der bei einer Veräußerung der Sache üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr für sie erzielt werden kann. Die besondere Vorliebe und andere ideelle Wertzumessungen einzelner Personen haben bei der Ermittlung des Verkehrswertes außer Betracht zu bleiben. Gerade diese zentrale Bestimmung beantwortet die Fragen, warum ein Bewertungsgutachten große Bedeutung haben kann.

Käufer, Verkäufer und andere bei einer Immobilientransaktion beteiligte Personen haben immer eine eigene – subjektive – Anschauung, welchen Wert eine Immobilie hat. Für den Verkäufer stellt die Liegenschaft oft auch, weil er damit persönliche Erinnerungen verbindet, einen ganz besonderen Wert dar. Seine Kaufpreisvorstellung ist daher meist auch emotional geprägt. Der Käufer hat ganz andere Kaufpreisvorstellungen. Oftmals erachtet er Investitionen des Verkäufers als wertlos, weil er das Objekt umgestalten möchte und ist nicht bereit diese Investitionen über den Kaufpreis abzugelten. Bei einer objektiven Bewertung sind diese persönlichen Gesichtspunkte weitestgehend unberücksichtigt zu lassen und der „wahre Wert“ zu ermitteln.

Gerade dadurch kann ein Bewertungsgutachten Zeit und Geld sparen helfen. Ein Verkauf, der über Jahre zu einem unrealistischen Kaufpreis versucht wird kann viel Geld kosten, weil die laufenden Kosten weiter bezahlt werden müssen. Aber auch eine zu niedrige Einschätzung des Kaufpreises kann finanzielle Nachteile bedeuten. Durch eine professionelle Bewertung kann dies vermieden werden.

Unsere Leistungen der Immobilienbewertung
  • Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes von bebauten und unbebauten Liegenschaften
  • Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes von Wohnungseigentumsobjekten und Einfamilienhäuser
  • Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes von Zinshäusern
  • Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes von Superädifikaten und Baurechten
  • Erstellung von Nutzwertgutachten
  • Ermittlung des Wertes von Mietrechten
  • Ermittlung des Richtwertmietzins samt Berechnung des Lagezuschlages, Ermittlung des angemessenen Hauptmietzinses für Wohnungen und Geschäftsräumlichkeiten