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Die teuren Folgen der Beteiligung an einem Shitstorm (OGH vom 26.04.2024, 6 Ob 210/23k)

Die Teilnahme an einem Shitstorm in den sozialen Medien kann rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH vom 26.04.2024, 6 Ob 210/23k) zeigt, dass diejenigen, die aktiv zur Verbreitung von herabsetzenden und unwahren Aussagen teilnehmen, für den gesamten entstandenen Schaden haftbar gemacht werden können – auch wenn sie selbst nur einen (geringfügigen) Teil dazu beigetragen haben.

Im gegenständlichen Fall war ein Polizist (Kläger) während eines Einsatzes gefilmt worden, und das Video wurde mit einem diffamierenden Begleittext in den sozialen Medien von einem Dritten veröffentlicht. Der Beklagte teilte diesen Beitrag auf seinem Facebook-Profil, ohne den Wahrheitsgehalt zu prüfen. Der Beitrag enthielt einen Aufruf, das Video weiter zu verbreiten, und führte zu einem massiven Shitstorm gegen den Polizisten, der jedoch gar nicht in die beanstandete Amtshandlung involviert war. Der Polizist klagte auf Schadenersatz für den immateriellen Schaden, den er durch den Shitstorm erlitten hatte.

Der OGH entschied zugunsten des Polizisten (Klägers) und sprach ihm 3.000 EUR als Ersatz für den durch die Verstöße gegen Datenschutz und Bildnisschutz verursachten Schaden zu. Besonders bemerkenswert an dieser Entscheidung ist die Feststellung des Gerichts, dass das Opfer eines Shitstorms nicht jede einzelne Kränkung oder Gefühlsbeeinträchtigung konkret belegen muss. Es genügt, dass der Kläger nachweist, Opfer des Shitstorms gewesen zu sein und dass der Beklagte sich daran rechtswidrig und schuldhaft beteiligt hat.

Solidarhaftung und rechtliche Implikationen:

Ein zentrales Element der Entscheidung ist die Solidarhaftung. Das bedeutet, dass das Opfer den gesamten Schadenersatz von einem einzigen Beteiligten einfordern kann. Dieser Beteiligte trägt dann die Verantwortung, den Schadenersatz bei den anderen Schädigern im Wege des Regresses einzutreiben. Diese Haftung ist oftmals schwerwiegend, da die Verursachung einzelner Schäden meist nicht vollständig aufgeklärt werden kann – das Risiko der Uneinbringlichkeit trägt aber derjenigen, der zur Verbreitung beigetragen haben.

Quellen:
Beteiligung am Shitstorm kann teuer werden | OGH | ogh.gv.at
Adametz/Kezer, Solidarhaftung für Shitstorms in sozialen Medien, Medien und Recht 2024, 108

Autoren: Mag. Victoria Dangl
Matthias Rölz

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