Neuigkeiten

Klimaschutz – vom EGMR erstmals als Menschenrecht anerkannt

„Historischer Wendepunkt“ für Klimapolitik durch das Urteil des EGMR

Neue Haftungsregeln im ABGB sollen unnötiges Zurückschneiden oder Fällen von Bäumen verhindern

Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2024 – HaftRÄG 2024

Nationalrat beschließt „Mietpreisbremse“ für Kategorie- und Richtwertmieten, sowie für gemeinnützige Wohnungen

Wir informieren Sie über die Neuerungen welche in Form des 3. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz (3. MILG) künftig für Kategorie- und Richtwertmieten sowie für gemeinnützige Wohnungen gelten werden.

Gemeinsames Team-Event mit Weihnachtsfeier

Unsere beiden Teams - die Hauswirth-Kleiber Rechtsanwälte OG und die Hasuwirth Immobilienverwaltung GmbH - haben gemeinsam einen wundervollen Tag verbracht. Unter der Leitung von zwei professionellen Coaches haben wir mit lustigen Spielen und Übungen an unserer Kreativität gearbeitet, die Zusammenarbeit gefördert und lernten uns alle noch näher kennen. Beim darauffolgenden Abendessen ließen wir einen tollen…

Muss für den Winterdienst eine externe Firma beauftragt werden?

Peter Hauswirth beantwortet Leserfragen im Kurier-Interview

Können Baumängel nach 30 Jahren noch geltend gemacht werden?

Gewährleistungsansprüche und Verjährung - Peter Hauswirth im Kurier Interview

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort eine:n Konzipient:in

Stellenausschreibung Rechtsanwaltsanwärter:in

Umwidmungen: Wer ist zuständig und wer darf mitreden? Unser Immobilienexperte, Peter Hauswirth, informiert Sie im Kurier-Interview

Mit einer Umwidmung können Wertsteigerungen einhergehen. Peter Hauswirth im Interview mit dem Kurier.

Anhebung der Kategorie-Mietzinse

Der Kategorie-Mietzins ist an den Verbraucherpreisindex 2000 angepasst, steigt die Inflation über fünf Prozent wird der Kategorie-Mietzins auch angehoben. Nachdem die mietrechtlichen Kategorie-Mietzinse im Jahr 2022 dreimal (!) angehoben wurden, zuletzt im November 2022, erfolgte die nächste mietrechtlichen Kategorie-Mietzinsanpassung nunmehr mit Wirkung zum 1. Juli 2023.  Die ab 01.07.2023 erfolgenden Mietzinsanhebungen gestalten sich wie folgt: Übersicht…

Thermisch-energetische Sanierung – Wohnungseigentumsrechtliche Rahmenbedingungen

Im Gebäudesektor, der zugleich auch ein wichtiges klimapolitisches Handlungsfeld darstellt, ist der Klimawandel – wie auch in vielen anderen Lebensbereichen – bereits deutlich spürbar. Die Klimakrise und ihre Auswirkungen haben den Gesetzgeber dazu bewegt, Maßnahmen zur Bewältigung klimatischer Veränderungen im Wohnrecht zu treffen. Wie aus den Gesetzesmaterialien zur Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes 2022 ersichtlich, geht es…

Welche Maßnahmen erfordern welche Zustimmungen? Unser Immobilienrechtsexperte, Peter Hauswirth, im Interview mit dem Kurier

Sommerliche Temperaturen kommen auf uns zu und somit auch der Wunsch nach einem guten Sonnenschutz!

Homeoffice im Ausland – Rechtliche Rahmenbedingungen (Teil 2) 

Immer mehr Dienstnehmer treten an ihren Dienstgeber mit dem Anliegen heran, Homeoffice von ihrem Wohnsitz im Ausland aus erbringen zu dürfen. 

Homeoffice im Ausland – Rechtliche Rahmenbedingungen (Teil 1) 

Befeuert durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie erfreut sich Homeoffice – und zwar auch vom Ausland aus – wachsender Beliebtheit. 

Mietzinszahlungspflicht während Lockdown 2. Entscheidung des Obersten Gerichtshofs 

 Immer wieder treten im Zusammenhang mit behördlich verhängten Ausgangsbeschränkungen und Betretungsverboten mitunter schwierige rechtliche Fragen auf. Bereits im November 2021 durften wir Ihnen die erste Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zur Frage der Mietzinszahlungspflicht im Lichte von Betretungsverboten während des ersten Lockdowns vorstellen (OGH 21.10.2021, 3 Ob 78/21y). 

Mietzinszahlungspflicht während Lockdown Aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs 

Ausgangsregelungen, Regelungen zu Arbeitsorten, Regelungen zu Zusammenkünften, etc – auch wieder Regelungen über das Betreten von Kundenbereichen. § 7 der 5. COVID-19-NotMV untersagt (mit Ausnahme bestimmter Bereiche der Grundversorgung) das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels, von körpernahen Dienstleistungsunternehmen, von Freizeiteinrichtungen und von Kultureinrichtungen. 

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