Der Nationalrat hat am Freitag beschlossen, dass die Mieten in Altbau-, Genossenschafts- und Gemeindewohnungen im Jahr 2025 nicht an die Inflation angepasst und damit vorübergehend eingefroren werden. Diese sollen erst im kommenden Jahr wieder valorisiert werden; möglicherweise auch nur gedämpft. Laut Staatssekretärin Michaela Schmidt wären die Kategorie- und Richtwertmieten ohne diese Maßnahme ab April um drei bis vier Prozent gestiegen.
Im nächsten Schritt planen die Koalitionsparteien die Einführung einer neuen Wertsicherungsklausel, die für alle Wohnungen, einschließlich Neubauten, gelten soll. Ziel sei es, Klarheit und Rechtssicherheit bei der Wertsicherungsklausel zu schaffen. Alles was über 3 % hinausgehe, soll zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen geteilt werden.
Ein Mietendeckel für Neubauten sei laut NEOS-Abgeordneter Sophie Marie Wotschke nicht vorgesehen. Wichtig seien weiterhin Anreize für Investor:innen, um ausreichend Wohnraum zu schaffen, denn auch hier würden die Prinzipien von Angebot und Nachfrage gelten. Auch ÖVP-Abgeordneter Sieber unterstrich, dass ein Eingriff in die Mietzinsbildung des freien Wohnungsmarkts nicht geplant sei.
Mehr dazu erfahren Sie aus der Parlamentskorrespondenz vom 07.03.2025 unter Nationalrat besiegelt neuerliche Mietenbremse für regulierten Wohnungsmarkt (PK0120/07.03.2025) | Parlament Österreich
Autoren: Mag. Victoria Dangl,
Matthias Rölz