Mit Mag. Peter Hauswirth bekommen Sie einen gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für Immobilienwesen.
Als Sachverständiger für Immobilienwesen richtet Mag. Peter Hauswirth sein Angebot einerseits an Gerichte und Behörden in Exekutionsverfahren sowie an Masseverwalter, Notare, Steuerberater und insbesondere an Privatpersonen.
- Ermittlung des Verkehrswertes einer Liegenschaft im Exekutionsverfahren
- Ermittlung des Verkehrswertes einer Liegenschaft im Insolvenzverfahren
- Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage einer Liegenschaft
- Ermittlung des Verkehrswertes einer Liegenschaft von Privatpersonen
Ihre Ansprechpartner im Bereich Immobilienbewertung
Mag. iur. Peter Hauswirth, MAS
Mag. iur. Christoph Moser
Individuelle Betreuung für Privatpersonen
Gerade für Privatpersonen kann die Bewertung einer Immobilie von großer Bedeutung sein, um den objektiven Wert einer Immobilie zu ermitteln. Besonders hier spielen subjektive Empfindungen eine oft nicht zu unterschätzende Rolle.
Käufer, Verkäufer und andere – bei einer Immobilientransaktion – beteiligte Personen haben immer eine eigene – subjektive – Anschauung, welchen Wert eine Immobilie hat. Für den Verkäufer stellt die Liegenschaft oft auch, weil er damit persönliche Erinnerungen verbindet, einen ganz besonderen Wert dar. Seine Kaufpreisvorstellung ist daher meist emotional geprägt und kann sich stark von der des Käufers unterscheiden. Oftmals will zum Beispiel letzterer das Objekt umgestalten und ist nicht dazu bereit, die vorangegangenen Investitionen des Verkäufers über den Kaufpreis abzugelten. Bei einer objektiven Bewertung sind diese persönlichen Gesichtspunkte weitestgehend unberücksichtigt zu lassen und der „wahre Wert“ der Immobilie zu ermitteln.
Ein Bewertungsgutachten kann dabei helfen Zeit, Geld und auch Nerven zu sparen: Ein Verkauf, der über Jahre zu einem unrealistischen Kaufpreis versucht wird, kann teuer werden, weil weiterhin die laufenden Kosten bezahlt werden müssen. Aber auch eine zu niedrige Einschätzung des Kaufpreises kann finanzielle Nachteile bedeuten. Durch eine professionelle Bewertung kann dies vermieden werden.
Unsere Leistungen der Immobilienbewertung
- Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes von bebauten und unbebauten Liegenschaften
- Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes von Wohnungseigentumsobjekten und Einfamilienhäuser
- Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes von Zinshäusern
- Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes von Superädifikaten und Baurechten
- Erstellung von Nutzwertgutachten
- Ermittlung des Wertes von Mietrechten
- Ermittlung des Richtwertmietzins samt Berechnung des Lagezuschlages
- Ermittlung des angemessenen Hauptmietzinses für Wohnungen und Geschäftsräumlichkeiten